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Internationales Recht
Keywords: United Nations

Zahlreiche internationale Rechtsinstrumente (Abkommen, Konventionen, Erklärungen, etc.) bestehen, um die Rechte aller Menschen zu sichern, einschließlich dokumentierter und nicht-dokumentierter Migranten.
Nicht-Diskriminierung, Gleichheit vor dem Gesetz und gleicher Schutz durch Gesetze sind grundsätzliche Prinzipien zum Schutz der Menschen. Das Prinzip der Nicht-Diskriminierung bedeutet, dass jedwede Unterschiede in der Behandlung von Migranten internationalem Recht entsprechen müssen und die international anerkannten Menschenrechte von Migranten nicht verletzen dürfen.
Eine umfassende Übersicht derjenigen menschenrechte, die sich faktisch auf nicht-dokumentierte Migranten gemäß internationalem Menschenrecht beziehen ist im PICUM Bericht 'Undocumented Migrants Have Rights: An Overview of the International Human Rights Framework' erhältlich.
Im Folgenden steht eine Liste der wichtigsten Rechtsinstrumente bezüglich des allgemeinen Schutzes universaler Rechte. Diese sind für das Verständnis der Rechte nicht-dokumentierter Migranten entscheidend.
Internationalen Vorschriften
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
- Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (Artikel zu Wanderarbeitnehmern: 8, 13, 14, 21, 22, 26, 27)
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Artikel zu Wanderarbeitnehmern: 6, 7, 8, 9, 10, 11)
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
- Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes
- Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Internationale Arbeitsorganisation Übereinkommen 143(Übereinkommen über Mißbräuche bei Wanderungen und die Förderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung der Wanderarbeitnehmer)
- Internationale Arbeitsorganisation Übereinkommen 97 über Wanderarbeiter
- Erklärung über die Menschenrechte von Personen, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem sie leben
Europäische Rechtsvorschriften








